
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen für ausgewählte und zertifizierte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) die Kosten, da sie auf Rezept verordnet werden dürfen. Es geht dabei um geprüfte, sogenannte Gesundheits- oder Medizin-Apps. Grundlage ist das „Digitale-Versorgung-Gesetz“, das 2019 beschlossen wurde. Mit digitalen Gesundheitsanwendungen auf Rezept hält die Digitalisierung in unserer Gesundheitsversorgung weiter ihren Einzug.




