Wohngeldreform 2023
Die Wohngeldreform ist ein Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung. Wer hohe Ausgaben fürs Wohnen hat und wenig verdient, weil er z.B. in einer teuren Großstadt lebt, erhält die größte Unterstützung. Mit Hilfe eines Wohngeldrechners kann man herausfinden, ob man berechtigt ist und wie viel Geld man theoretisch bekommen könnte.

Die Bundesregierung erhöht das Wohngeld im Schnitt um 190 Euro pro Monat, das heißt wer schon Wohngeld bezieht bekommt ab Januar statt durchschnittlich 177 Euro in Zukunft rund 370 Euro monatlich. Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen und eine Bewilligung für den Zeitraum 2023 haben berechnet das Amt Ihren Anspruch neu. Die bereits vorliegenden Daten werden genutzt und Sie erhalten das erhöhte Wohngeld automatisch, wenn es Ihnen zusteht. Ob ein Haushalt wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Berechnung ab. Hier hilft der Wohngeldrechner für 2023, der Online zur Verfügung steht. Er berechnet das Wohngeld gemäß des am 25.11.22 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Wohngeld-Plus-Gesetz (Wohngeldreform 2023).
Es gibt keine einfach zu merkende Einkommensschwelle, das ist vermutlich auch der Grund, warum bisher nicht alle berechtigten Haushalte auch Wohngeld beantragt haben. Einkommen, Miete, Haushaltsgröße sowie Wohnort fließen in die Berechnung ein. Auch Eigentümer*innen, die ihre Wohnung selbst nutzen, können einen Wohnzuschuss bekommen, wenn sie nicht in der Lage sind die laufenden Kosten wegen ihres zu geringen Einkommens zu bezahlen. Anträge gibt es beim Wohnungsamt Frankfurt und online. Wer bereits Sozialleistungen wie ALG II, Sozialgeld oder Bafög erhält, bekommt kein Wohngeld, da in diesen Leistungen bereits die Wohnkosten berücksichtigt sind.
Neue Regelungen
Künftig werden Warmwasser- und Heizkosten in die Berechnung mit einfließen. Die Regierung will eine zusätzliche Pauschale in die Berechnungsgrundlage einführen, was zu einer Erhöhung des Wohngeldes von je 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche führt. Ab Januar 2023 sollen wohl Rentner*innen dauerhaft Anspruch auf Wohngeld erhalten. Dazu werden die Details noch erarbeitet.
Jobcenter werden Leistungen versagen
Das neue Wohngeld wird dazu führen, dass viele Hartz IV Aufstocker aus dem Bezug herausfallen und stattdessen Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen können. Es wird zu erwarten sein, dass die Jobcenter Hartz IV/Bürgergeld Leistungen den Antragstellenden versagen und auf den Anspruch auf Wohngeld verweisen. Man sollte sich nicht abwimmeln lassen, denn Fakt ist: Solange keine Wohngeldleistungen ausgezahlt sind, ist kein Einkommen vorhanden, dass den Nicht-Bezug rechtfertigt. Hier muss die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium per Weisung klarstellen, dass solange kein Wohngeld bezogen wird, ein Anspruch nach SGB II bzw. SGB XII besteht.
Wo es Probleme geben wird
Leider fehlt es derzeit schon an Personal in den Wohngeldstellen und das wird sich mit den zu erwartenden Neuanträgen und damit verbundenem deutlich erhöhtem Arbeitsvolumen nicht verbessern. Das bedeutet, dass es bei der Bearbeitung der Anträge zu erheblichen Zeitverzögerungen kommt. Es könnte sein, dass es einige Monate dauert, bis die Bearbeitung abgeschlossen sein wird. Das Wohngeld wird dann rückwirkend ausgezahlt. (JS)
Quellen: tagesschau.de, frankfurt.de, bundesregierung.de, gegen- hartzIV.de