Digitaler Nachlass

Heute erledigt man fast alles online, ob Online-Banking, Online-Shoppen oder E-Mails schreiben und überall hat man Online-Accounts hinterlegt. Aber was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Tod Ihre Accounts nicht mehr verwalten können? In dem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das regeln können.
Zum digitalen Nachlass gehören zum Beispiel Ihre Fotos, Dokumente, Posts, Benutzerkonten oder Blog-Inhalte. Ein Testament mit Zugangsdaten und einer Übersicht erleichtert es Hinterbliebenen, das digitale Erbe abzuwickeln. Es ist sehr wichtig, Ihren digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln, weil das für Hinterbliebene eine zeitaufwendige Suche und Arbeit werden kann. Zusätzlich ist es für die Angehörigen, die im Netz nach Informationen suchen, auch eine große emotionale Belastung. Viele Menschen, die regelmäßig online tätig sind, glauben, dass Ihre Benutzerkonten bei Inaktivität irgendwann automatisch gelöscht werden. Das ist leider falsch. Auch Verträge, wie zum Beispiel mit Internetdienstanbietern laufen weiter und verlängern sich, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Ein Beispiel hierzu wäre ein Vertrag mit dem Streamingdienst Amazon Prime.
Was gehört zum digitalen Nachlass?

Offline Daten & Dateien auf Geräten: selbst erstellte Dokumente, Bilder, Videos, Audiodateien, Präsentationen
Websites: Domain, Internetauftritt, Online-Shop, Blog
Kommunikationsinhalte online/offline: Schriftverkehr, Postfächer, Server, E-Mail-Account, Postfächer offline, Informationen in Clouds
Digitale Güter: Urheberrechte (Musik, Wort, Bild), Softwarelizenzen, gekaufte Musik, Filme, Texte, e-Books
Soziale Netzwerke und Chat-Dienste: Facebook, TikTok, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram, Pinterest, Snapchat, WhatsApp, Skype, Facetime, Flickr, Picasa, YouTube
Shooping und Bezahlkonten: Online-Banking, Online-Bezahlsysteme wie PayPal, Online-Shops wie Amazon und eBay (Quelle: Alianz.de)
Wie kann man das am besten regeln?
Die Verbraucherzentrale rät, eine Liste anzufertigen mit allen Benutzerkonten und Passwörtern. Diese sollte an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Der Zugang zu dieser Liste kann einer Vertrauensperson, die als Nachlassverwalter*in bestimmt wird, durch eine Vollmacht ermöglicht werden. Dabei ist genau festzulegen, wie mit den einzelnen Daten umzugehen ist. Diese Vollmacht sollte handschriftlich verfasst und mit einem Datum versehen sowie unterschrieben werden. Wichtig ist, dass die Vollmacht “über den Tod hinaus” gilt. Eine Muster-Vollmacht und Muster-Liste lässt sich online bei der Verbraucherzentrale abrufen.
Nachlassdienste
Es besteht die Möglichkeit, die Nachlassverwaltung in die Hand von kommerziellen Anbietern zu geben. Dabei ist zu bedenken, dass sich die Sicherheit dieser Firmen schwer beurteilen ist.
- Nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie, wer sich um Ihre digitale Vorsorge und Ihr digitales Erbe kümmern soll. Legen Sie fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern können.
- Wenn Sie jemanden gefunden haben, schreiben Sie eine Vollmacht für diese Person.
- Fertigen Sie eine Übersicht an, darin schreiben Sie alle Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern.
- Speichern Sie diese Übersicht auf einem verschlüsselten USB-Stick. Dieser USB-Stick ist an einem sicheren Ort zu deponieren, worüber Sie die Person Ihres Vertrauens informieren.
- Wichtig: Die Übersicht immer Aktuell halten.